Am 22. Oktober hat das von der Regierungspartei PiS kontrollierte Verfassungsgericht entschieden, dass Schwangerschaftsabbrüche aufgrund unheilbarer Krankheiten oder schwerer Fehlbildungen des ungeborenen Kindes nicht mehr erlaubt sind.
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Am 22. Oktober hat das von der Regierungspartei PiS kontrollierte Verfassungsgericht entschieden, dass Schwangerschaftsabbrüche aufgrund unheilbarer Krankheiten oder schwerer Fehlbildungen des ungeborenen Kindes nicht mehr erlaubt sind.